Navigation und Service

Fischerei und Angeln

Die Ausübung der Fischereirechte im Neckar ist in vollem Umfang an die Hegegemeinschaften I-X durch Fischereipachtverträge übertragen worden. Der Vorsitzende/Ansprechpartner einer Hegegemeinschaft erteilt Auskünfte zu Verkaufsstellen von Jahres- und Tageskarten, Schongebiete, usw.

Fischereierlaubnisscheine können bei den Hegegemeinschaften oder deren Verkaufsstellen, nicht jedoch beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar direkt, erworben werden.

Der Fischereierlaubnisschein berechtigt, die Sportfischerei am Neckar im Bereich einer Hegegemeinschaft (ohne Schon- und Sperrgebiete, Strecken 100 m oberhalb bis 100 m unterhalb der Fischtreppen sowie von 50 m oberhalb bis 50 m unterhalb der Schleusen-, Wehr-, und Kraftwerksbereiche) unter Beachtung der aufgedruckten Bestimmungen für die Ausübung der Sportfischerei, auszuüben.

Die Ansprechpartner, welche Auskunft über die Verkaufsstellen der Angelkarten geben können finden Sie unter der Liste der Hegegemeinschaften.

Um Fischerei ausüben zu dürfen, ist es zusätzlich notwendig sich Kenntnisse über umweltgerechten Fischfang anzueignen. Diese Kenntnisse müssen durch den Fischereischein (nicht zu verwechseln mit dem o.g. Fischereierlaubnisschein) nachgewiesen werden.