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Fischereiberechtigung

Um Fischfang ausüben zu dürfen, sind zwei unterschiedliche Voraussetzungen erforderlich.

Einerseits die Qualifikation, umweltgerecht Fischfang betreiben zu können (Fischereischein). Andererseits die Erlaubnis des Eigentümers der Fischrechte (Fischereiberechtigung).

Prüfung zum Fischereischein

Wer Fischerei ausüben will, muss außerdem einen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen.

Auskünfte über die Vorbereitungslehrgänge erteilt für den Bereich Stuttgart der Württembergische Anglerverein e.V. Stuttgart, Mühlhäuser Str. 311, 70378 Stuttgart (Tel.: 0711/53909). Die Fischerprüfung findet in Baden-Württemberg einmal jährlich, jeweils im November statt und besteht aus einem schriftlichen Teil ("multiple-choice"-Verfahren). Der Fischereischein wird in Stuttgart vom Amt für öffentliche Ordnung bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt. Er berechtigt zur Ausübung des Fischereirechts in Baden-Württemberg. Der Fischereischein wird für ein bzw. fünf Kalenderjahre (1. Januar bis 31. Dezember) ausgestellt.

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten notwendig.

Erwerb von Fischereiberechtigungsscheinen

Die Ausübung der Fischereirechte im Neckar des Amtsbereichs Neckar ist in vollem Umfang an die Hegegemeinschaften VI-X durch Fischereipachtverträge übertragen worden. Der Vorsitzende/Ansprechpartner einer Hegegemeinschaft erteilt Auskünfte zu Verkaufsstellen von Jahres- und Tageskarten, Schongebiete, usw.

Fischereierlaubnisscheine können bei den Hegegemeinschaften oder deren Verkaufsstellen, nicht aber beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar, erworben werden.

Der Fischereierlaubnisschein (Jahreskarte) kostet 70,- Euro, der Fischereierlaubnisschein (Tageskarte) kostet 10,- Euro. Er berechtigt, die Sportfischerei am Neckar im Bereich einer Hegegemeinschaft (ohne Schon- und Sperrgebiete, Strecken 100 m oberhalb bis 100 m unterhalb der Fischtreppen sowie von 50 m oberhalb bis 50 m unterhalb der Schleusen-, Wehr-, und Kraftwerksbereiche) unter Beachtung der aufgedruckten Bestimmungen für die Ausübung der Sportfischerei, auszuüben.

Der Fischereierlaubnisscheinerwerber hat sich zu verpflichten, eine Fangergebnisliste (Fangbuch) zu führen. Ein Vordruck wird ihm beim Kauf der Neckarkarte ausgehändigt. Das Fangbuch hat er innerhalb einer auf dem Fischereierlaubnisschein angegebenen Frist zurückzugeben. Zu Sicherung dieser Verpflichtung wird ein Pfand (20,00 € beim Erwerb einer Jahreskarte oder 5,00 € bei einer Tageskarte) gefordert. Wird die Fangergebnisliste nicht innerhalb der Frist zurückgegeben, erlischt der Anspruch auf Pfandrückgabe. Aus dem Fangbuch ergibt sich auch näheres zu der Gewässerstrecke, die befischt werden darf. Ebenso sind Mindestmaße, Schonzeiten und Fangbegrenzungen aufgeführt.