Navigation und Service

Sport- und Freizeitschifffahrt

Die Bundeswasserstraßen haben neben der Bedeutung als Verkehrsweg der Binnenschifffahrt noch weitere Funktionen wie Hochwasserabfuhr, Trinkwasserversorgung, Bewässerung, elektrische Energiegewinnung, Fischerei, ökologische Biotopfunktionen und auch einen hohen Erholungs- und Freizeitwert für den Menschen.

Vorschriften

Gemäß Bundeswasserstraßengesetz § 5 ist das Befahren der Bundeswasserstraße mit Wasserfahrzeugen im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts einschließlich des Schifffahrtsabgabenrechts erlaubt (Gemeingebrauch). Hierbei sind insbesondere die Verkehrsvorschriften der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu beachten, wobei für den Rhein, die Mosel und die Donau besondere Verkehrsvorschriften gelten.
Diese sind für Wassersportler in verschiedenen Merkblätter zusammengefasst.
Fast zu jedem Thema aus dem Bereich Wassersport sind hier umfangreiche Tipps und Hinweise zu finden.

Merkblatt Neckar (PDF, 365KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Jet-Ski

Das Wasserskifahren und das Wassermotorradfahren ist nur auf besonders ausgewiesenen Strecken erlaubt. Die Verkehrsverordnungen (BinSchStrO) sowie weitere nützliche Informationen rund um die Sportschifffahrt können ebenfalls beim Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) abgerufen werden.

Sportboote im Oberwasser Deizisau Sportboote im Oberwasser Deizisau Sportboote im Oberwasser Deizisau Quelle: WSV

Stand-Up

Stand-Up-Paddling ist auf dem Neckar erlaubt. Aber beachten Sie die Geschwindigkeit der Schiffe. Am besten fahren Sie überwiegen am Rand der Wasserstraße.
Allerdings werden Stand-Up-Boards, Schwimmwohnwagen und kleine Wassermotorräder (sog. "Steher") nicht geschleust.

Einwassern

Um ein Boot in den Neckar einzusetzen, wenden Sie sich an die Bootsvereine und Bootshäfen entlang des Neckars. Öffentliche Einsetzstellen gibt es nur wenige (Walheim).
Die Bootsschleppen sind nicht geeignet um mit PKW befahren zu werden. Einsetzen mittels Trailer ist deshalb auf den Bootsschleppen nicht gestattet. Sofern es sich um kleine Boote (Schlauchboot, Kajak o.Ä.) handelt, die von Hand eingesetzt werden können, kann dies überall erfolgen wo Sie dabei nichts beschädigen oder umzäuntes Gelände betreten müssten.