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Bootsanmeldung

Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen müssen bestimmte Sportboote (über 3 PS) nach der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" ein Kennzeichen führen.

Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen. Was die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen für die Bootsanmeldung sind, welche Kosten entstehen und wie eine Kennzeichnung auszusehen hat, können Sie im Elektronischen Wasserstraßen Informations-System (ELWIS) nachlesen.
Aber Achtung: Ab 10 m³ Wasserverdrängung (etwa 10 m Länge) ist der Eintrag ins Binnenschiffsregister notwendig. Oder -wenn es ein Seeschiff ist- ab 15 m Länge der Eintrag ins Seeschiffsregister.

Die amtlichen Kennzeichen werden von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern ausgegeben. Die Kennzeichen bestehen - ähnlich einem Autokennzeichen - aus einem oder mehreren Buchstaben, die das ausstellende Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erkennen lassen, und aus Buchstaben und Ziffern, die mit Bindestrich angeschlossen sind (z. B. S-Y 999). Daneben werden amtlich anerkannte Kennzeichen z.B. durch den DMYV, DSV, ADAC oder verschiedenen Landratsämtern und Kommunen erteilt.

Über das zugeteilte Kennzeichen wird ein Ausweis ausgestellt, der an Bord mitzuführen ist. Außerdem ist das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.

Die amtlichen Kennzeichen können - nach aktueller Rechtslage - nur für Personen deutscher Staatsbürgerschaft oder mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt werden.

Anmeldung

Den Antrag zur Bootsanmeldung (nur die Vorderseite) senden Sie uns (bzw. "ihrem" WSA) mit den übrigen Unterlagen zu. Nach Bearbeitung des Antrages erhalten Sie das Bootskennzeichen (Ausweis) auf dem Postweg.
Zur Begleichung der entsprechenden Gebühr übersenden wir Ihnen mit dem Ausweis einen Kostenbescheid (Überweisung). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3-4 Wochen.

ANTRAG


Die Gebühren betragen gemäß der besonderen Gebührenverordnung des BMVI (BMVI-WS-BGebV):

BezeichnungGebühr
Neuanmeldung, auch Wechselkennzeichen29,70 Euro
Ummeldung
(bereits abgemeldet oder unter Vorlage des Original-Bootsausweises1)
14,85 Euro
Eintragung einer Änderung2
(Unter Vorlage des Original-Bootsausweises)
14,85 Euro
Ausstellung eines Ersatzausweises
(Verlusterklärung siehe unten)
14,85 Euro

1 Sofern alles richtig lief, haben sie den Bootsausweis gar nicht, sondern wurde bei der Abmeldung bereits vorgelegt. Falls doch, müssen sie diesen mitsenden (Post).

2 Wohnortwechsel oder Namensänderung (z.B. durch Heirat, Umzug u.Ä.) oder technische Änderungen am Fahrzeug (Motorwechsel, Anbauten, etc.)


Dem Antrag fügen Sie bitte bei:

  1. Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass
  2. Eigentumsnachweis z.B. Kopie vom Kaufvertrag oder der Rechnung für das Boot und den Motor
  3. Bisheriger Original-Bootsausweis (nur bei Änderung)

Sollten Sie den alten Bootsausweis des Vorbesitzers haben, senden Sie uns diesen bitte auch mit. Eine Ummeldung auf die gleiche Bootsnummer ist nur möglich, wenn der bisherige Ausweis hier vorlag. Im Regelfall wird dies vom Vorbesitzer des Bootes veranlasst.
Wenn alles richtig lief, sollten Sie den Bootsausweis des Vorbesitzers überhaupt nicht haben.
Die Personalausweiskopie wird nicht archiviert. Gerne können sie die Ausweisnummer schwärzen oder anders unkenntlich machen.


Wunschkennzeichen

Leider ist es nicht möglich ein bestimmtes Kennzeichen im Vorfeld zu zuteilen. Dennoch versuchen wir Ihnen Ihren Kennzeichenwunsch zu erfüllen. Hierzu legen Sie dem Antrag eine Liste Ihrer bevorzugten Buchstaben- und Zahlenkombinationen bei. Wir gehen diese Liste dann durch, bis (hoffentlich) eines Ihrer Wunschkennzeichen frei ist.

Das Kennzeichen muss jedoch einem bestimmten Aufbau folgen:

  • S- (oder HD-)
    Das ist das Kürzel für das jeweilige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Bei uns -je nach Standort- "S" oder "HD". Die Kürzel der anderen WSÄ sind unter www.ELWIS.de zu finden (und dann dort zu beantragen).
  • X
    Nach dem WSA-Kürzel folgt ein Buchstabe. Hierbei wählen sie aus dem Bereich von "J" bis "Z".
    Allerdings sind Kennzeichen S-W und HD-W für Wechselkennzeichen reserviert.
  • 123
    Der Buchstabengruppe folgen nun bis zu drei Ziffern. Kennzeichen mit nur einer Ziffer sind sehr begehrt und oft schon vergeben. Insofern sollte ihre Wunschliste genügend Alternativen aufweisen.

Ihr Wunschkennzeichen sollte nun etwa so aussehen: S-N 69 oder HD-A 555 (Beispiele)
Kleiner Tipp: Es ist auch möglich nur den Buchstaben oder nur die Ziffern festzulegen. Das System sucht dann eine freie passende Kombination aus.

Die Buchstabenkombination des Kennzeichens darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Deshalb werden manche Buchstabenkombinationen nicht vergeben. Dies sind insbesondere Kennzeichen mit den Kombinationen SS, SA, KZ, HJ oder ähnliche.

Viel Spaß beim Aussuchen!


Kennzeichen übernehmen

Sie können das bisher am Boot angebrachte Kennzeichen beibehalten. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass das Boot vom Vorbesitzer abgemeldet wurde. Alternativ können Sie auch den bisherigen Bootsausweis mit den Antragsunterlagen hierher übersenden (im Original). So wird keine Neuanmeldung sondern eine Ummeldung vorgenommen. Dies kann natürlich nur bei demjenigen WSA erfolgen, welches die bisherige Bootsnummer erteilt hat (also im WSA Neckar nur S- oder HD-Nummern).

Die Nummer ihres bisherigen Bootes auf ein neues Boot zu übernehmen (weil Sie ein neues Boot haben und Ihnen die "alte" Nummer so gut gefällt), ist leider nicht möglich. Nummern abgemeldeter Boote, sind für zwei Jahre gesperrt.


Abmeldung

Bei Verkauf oder Zerstörung Ihres Bootes veranlassen Sie die Abmeldung der Registrierung auf Ihren Namen. Hierzu senden Sie den Bootsausweis zusammen mit einer Notiz über Ihren Wunsch zurück an das WSA. Solange der Ausweis hier nicht vorliegt, bleibt die Registrierung bestehen.
Verlassen Sie sich bei Verkauf Ihres Bootes nicht darauf, dass der Käufer Ihres Bootes dies für Sie erledigt!

Nachdem Sie Ihr Boot abgemeldet haben, bleibt das Kennzeichen weiter diesem Boot zugeordnet. Der Käufer Ihres Bootes kann dieses dann wieder für das Boot übernehmen.

Sollten sie zusätzlich eine Apostille benötigen, erhalten sie diese beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.


Ausweisverlust

Ist Ihnen der Ausweis verloren gegangen oder zerstört worden, füllen Sie bitte die nachstehende Erklärung aus und senden uns diese zusammen mit ihrem Anliegen (Ersatzausweis oder Abmeldung) zu.

VERLUSTERKLÄRUNG

Kontakt

Kontakt zur Bootsanmeldung in Heidelberg:

Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Neckar
Vangerowstraße 12
69115 Heidelberg
Fax: 06221 507--158

Kontakt zur Bootsanmeldung in Stuttgart:

Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Neckar
Heilbronner Straße 190
70191 Stuttgart
Fax: 0711-25552-158

Alle notwendigen Informationen zur Bootsanmeldung finden sie auf dieser Seite. Bevor sie uns eine Anfrage senden, lesen sie hier bitte nach. Für besondere Fragen senden sie uns bitte eine E-Mail.

Gemeinsame E-Mail-Adresse:


boot.wsa-neckar@wsv.bund.de

Im Betreff bitte unbedingt den gewünschten Standort (Heidelberg oder Stuttgart) angeben. Hieraus ergibt sich das Kennzeichen (S- oder HD-).

(Anhängende Dateien bis insgesamt max. 18 MB / keine ZIP-Dateien). Da eingehende E-Mails aus Sicherheitsgründen in das Text-Format umgewandelt werden, können Anhänge im Textbereich nicht angezeigt werden. Stellen sie sicher dass die Anhänge als "angehängte Dateien" mit gesandt werden.

Eine sofortige Bearbeitung vor Ort ist nicht möglich. Ihren Antrag senden Sie uns bitte per Post, E-Mail oder Fax.

Bitte senden Sie E-Mail-Anhänge in einem üblichen, les- und druckbaren Format. ZIP-Dateien sind nicht möglich, da diese von unserem Sicherheitssystem geblockt werden.

Aktivieren Sie in Ihrem E-Mail-Programm die Funktion "Lese- oder Übermittlungsbestätigung". Nachfragen über den E-Mail-Eingang verzögern die Bearbeitung unnötig und können telefonisch -aufgrund des Schutzes ihrer Daten- auch nicht beantwortet werden.

Wichtig

Der Ausweis ist auf Ihren Namen ausgestellt, also sind auch Sie dafür verantwortlich jede Änderung dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar unverzüglich mitzuteilen und den Ausweis im Original zur Berichtigung vorzulegen! Dies gilt auch bei Eigentümerwechsel und Abmeldung des Fahrzeuges. Geben Sie Ihren gültigen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen nicht an den neuen Eigentümer weiter. Das Boot kann nur abgemeldet werden, wenn der Original-Ausweis vorliegt. Die Nichteinhaltung dessen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

VIEL SPASS AUF DEM WASSER

Amphicars Amphicars Quelle: Amphicarclub