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Schleusenbetrieb

Die Schleusen der Bundeswasserstraße Neckar stehen -bis auf wenige Feiertage- allen Wasserfahrzeugen zur Überwindung der Staustufen zur Verfügung.

Die Schleusenzeiten, Sperrungen und Ausfälle, sowie die Feiertagsregelungen sind im Elektronischen Wasserstraßen Informations System (ELWIS) stets aktuell abrufbar.

Nachtschleusungen

Nachts (nach 22.00 Uhr) besteht für die gewerbliche Schifffahrt ebenfalls die Möglichkeit geschleust zu werden. Dies gilt nicht für die Nächte vor und nach Sonntagen.
Zur Nachtschleusung ist es jedoch notwendig sich bis 19.00 Uhr angemeldet zu haben.
Die fernbedienten Schleusen (Hofen bis Deizisau) werden rund um die Uhr betrieben. Eine Anmeldung entfällt hier somit.

Anmeldeformular, Verordnung und weitere Informationen der Schleusen finden Sie unter www.elwis.de

Schleusenreparaturzeit

Aufgrund anhaltender technischer Probleme an den Neckarschleusen und anderer Bauwerke hat sich das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar entschlossen, künftig jedes Jahr dringend notwendige Reparaturen durchzuführen. Da jeweils eine Kammer vieler Schleusen nicht betriebsbereit ist, fallen an den betroffenen Schleusen beide Kammern während der Reparaturmaßnahmen aus. Das WSA Neckar sieht die Maßnahme jährlich im Oktober vor.

Um eine bessere Planung seitens der Nutzer der Wasserstraße zu ermöglichen, wird diese Maßnahme künftig immer zur gleichen Zeit erfolgen (planbar).

Die Sperrung der Neckarschleusen fällt künftig (ab 2025) in den Zeitraum der Kalenderwochen 41 und 42. Beginnend mit Betriebsschluß (16.00 Uhr) des vorhergehenden Sonntages, bis zum Abend (20.00 Uhr) des Samstages der KW 42. Hier sind nicht jedes Jahr alle Schleusen betroffen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Bekanntmachung in den Nachrichten für Binnenschifffahrt (NfB).

Sofern bei der Bauwerkskontrolle weitere Schäden entdeckt werden, muss mit einer kurzfristigen Verlängerung der Sperre über das folgende Wochenende gerechnet werden.

Das WSA versucht damit unplanmäßigen Störfällen, vorzubeugen. Eine Instandsetzung unter Betrieb ist nicht möglich, weil zur Trockenlegung des Torraumes immer ein Revisionsverschluss gesetzt werden muss. Die Mitarbeiter des WSA Neckar bemühen sich zusammen mit Fremdfirmen die Arbeiten so komprimiert durchzuführen, dass die Schleusensperre möglichst kurz ausfallen kann.

In 2024 kann diese Sperre jedoch deutlich eingeschränkter ausfallen. So muss das WSA in 2024 lediglich die Schleuse Deizisau -zum Tausch der Schleusentore- sperren. Weitere planmäßige Schleusen-Sperrungen erfolgen durch das WSA dieses Jahr nicht.

Unabhängig hiervon kommt es jedoch zu Sperrungen im Zuge von Brückenabrissen (hierzu sind die NfB zu beachten).

Ausfahrt eines Schiffes aus der Schleuse Schleusenausfahrt Ausfahrt eines Schiffes aus der Schleuse

Reihenfolge der Schleusungen

Da es in der Vergangenheit häufig zu unterschiedlichen Meinungen bezüglich der Reihenfolge der Schleusungen kam, wurden die Vorgehensweisen geprüft. Gemäß der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung wurde eine Vorgehensweise festgelegt und in den Nachrichten für die Binnenschifffahrt veröffentlicht.

Den Inhalt haben wir hier noch einmal für Sie dargestellt:

Vorschleusungsrecht und Einreihung zurückgestellter Fahrzeuge nach § 6.29 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Die Reihenfolge der Schleusungen richtet sich nach dem Eintreffen in den Schleusenbereich. Fahrzeuge, die den Schleusenbereich noch nicht erreicht haben, können zurückgestellt werden.

Das Vorschleusungsrecht nach der BinSchStrO kann grundsätzlich nur von Fahrzeugen geltend gemacht werden, die sich im Schleusenbereich befinden. Die vorschleusungsberechtigten Fahrzeuge werden, sofern Sie im Schleusenbereich eingetroffen sind, vor allen anderen Fahrzeugen, außer den in § 6.29 Nr. 4 BinSchStrO genannten, geschleust. Somit auch vor Fahrzeugen, welche auf dem Startplatz liegen, wenn für diese der Schleusungsvorgang noch nicht begonnen hat.

Ein Schleusenvorgang gilt als begonnen, wenn die Erlaubnis des Schichtleiters zur Einfahrt in die Kammer erteilt wurde und das Fahrzeug einfahrtsbereit ist. Befindet sich ein vorschleusungsberechtigtes weiteres Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Schleusenbereich, muss es warten.

Befinden sich mehrere vorschleusungsberechtigte Fahrzeuge im Schleusenbereich, findet die in § 6.29 Nr.5 BinSchStrO aufgeführte Reihenfolge Anwendung. Demnach haben Fahrgastschiffe mit Fahrplan (a) ein Vorrecht vor sonstigen Fahrzeugen mit Erlaubnis der zuständigen Behörde* (c).

Direkt nach einer Vorschleusung sind gem. § 6.29 Nr.5 Satz 3 BinSchStrO jeweils einmal die zurückgestellten Fahrzeuge in derselben Richtung einzureihen und zu schleusen. Befindet sich zu diesem Zeitpunkt noch ein weiteres vorschleusungsberechtigtes Fahrzeug im Schleusenbereich, muss dieses warten.

Die Genehmigung eines Fahrplanes begründet in diesem Zusammenhang keinesfalls den Anspruch, zu einer bestimmten Uhrzeit geschleust zu werden.

Befinden sich Fahrzeuge im Schleusenbereich, die ihre Fahrt unterbrochen haben (Feierabend, Wochenende, Reparatur), werden diese entsprechend § 6.29 Nr.3 Satz 3 BinSchStrO nur so lange zurückgestellt, bis sie ihre Vorbereitungen, ggf. über mehrere Tage, beendet haben. Sie werden in Abhängigkeit des Eintreffens an der Schleuse, nach dem Startplatzlieger eingereiht. Sollten mehrere Fahrzeuge die Unterbrechung der Fahrt beenden, werden sie nacheinander geschleust.

Diese Regelung ist auch dann anzuwenden, wenn Fahrzeuge die Nachtruhe eingehalten haben und morgens schleusungsbereit sind. Fahrzeuge, die nach diesem/n Fahrzeug/en in dem Schleusenbereich eintreffen, werden danach geschleust.

* Fahrzeuge der Containerlinie können ihr Vorschleusungsrecht erst nach dem Startplatzlieger geltend machen.

Bug des Schiffes Hanna Krieger Hanna Krieger Bug des Schiffes Hanna Krieger Quelle: WSV

Informationen über den aktuellen Betriebszustand der Schleusenkammern und Wehrverschlüsse sind unter folgendem Link abrufbar: Schleuseninfo.zip