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Schifferdienstbuch

Ausstellung:

Besatzungsmitglieder der gewerblichen Binnenschifffahrt, die keine Schiffsführer sind, müssen zum Nachweis Ihrer Tätigkeit an Bord eines Fahrzeuges ein Schifferdienstbuch besitzen. Das Schifferdienstbuch wird von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ausgestellt und einmal im Jahr geprüft.

Was sie zur Ausstellung eines Schifferdienstbuches einreichen müssen, ist auf der Internetseite "ELWIS" gut dokumentiert. Deshalb verzichten wir hier auf eine nochmalige Auflistung an dieser Stelle. Statt dessen verweisen wir sie an www.elwis.de.

Kontrolle:

  • Bei der jährlichen Kontrolle der Schifferdienstbücher ist das Bordbuch des Fahrzeuges auf dem die Tätigkeiten geleistet wurden zum Datenvergleich mitzubringen.
  • Für die Kontrolle eines Schifferdienstbuches fallen nach der Binnenschifffahrtskostenverordnung Gebühren in Höhe von 1,50 € je Seite, mindestens jedoch 5 € an.
  • Für die Eintragung einer Qualifikation beträgt die Gebühr 27,00 €.

Service in Heidelberg

Als besonderen Service für Binnenschiffer gibt es ein vereinfachtes Verfahren an der Schleuse Heidelberg. Hier können die Schifferdienstbücher abgegeben werden. Diese werden dann dem WSA zur Kontrolle weitergeleitet und können anschließend auf der Schleuse wieder abgeholt werden. So können die Dienstbücher also z.B. auf der Bergfahrt abgegeben, und bei der anschließenden Talfahrt wieder mitgenommen werden.

Die Schleuse Heidelberg stellt eine Bestätigung mit Eintrag des höchsten Dienstgrades aus. Diese kann dann bei Kontrollen anstelle des Schifferdienstbuches vorgelegt werden. Mit den Wasserschutzpolizeien am Neckar ist dieses Verfahren abgestimmt.