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Sonstige Dokumente

Weitere Dokumente, die in der Schifffahrt erforderlich sind, werden von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern ausgestellt. Dies sind Ölkontroll- und Bordbücher (Folgebücher). Sowie die Bescheinigungen zum Ersthelfer oder Atemschutzgeräteträger.

Ölkontrollbuch

Die Ölkontrollbücher sind zum Nachweis der Abgabe von Altölen und die Bordbücher zum Nachweis der Fahrstrecken mit den dazu gehörenden Fahrtagen auf den Binnenschiffen mitzuführen.
Die Erstausstellung wird durch das Dezernat "Technische Schiffssicherheit" (ehemals Zentralstelle - Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt) der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) vorgenommen.

Für die Ausstellung eines Ölkontrollbuches fällt nach der Binnenschifffahrtskostenverordnung eine Gebühr in Höhe von 13,00 € an.
Neue Ölkontrollbücher können auch beim WSA Neckar käuflich erworben werden.

Bordbuch

Das Bordbuch (rot) und das Fahrtenbuch (blau) dienen zur Dokumentation der Fahrt und der Besatzung. Für die Fahrt auf dem Rhein ist das Bordbuch vorgeschrieben. Die Erstausstellung wird durch das Dezernat "Technische Schiffssicherheit" (ehemals Zentralstelle - Schiffsuntersuchungskommission / Schiffseichamt) der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) vorgenommen.

Die Folgebücher können nur unter Vorlage der Anlage des Schiffsattestes (Bordbuchurkunde) durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter ausgestellt werden. Da die Bordbücher nicht beim WSA Neckar vorbehalten werden können, sind diese im Fachhandel zu erwerben und zur Ausstellung mitzubringen.
Für die Ausstellung eines Bordbuches bringen Sie auch die Urkunde über die Bordbücher mit. Für die Ausstellung eines Folge-Bordbuches fällt nach der Binnenschifffahrtskostenverordnung eine Gebühr in Höhe von 33,00 € an.

Für die Fahrt auf den Binnenschifffahrtsstraßen -ohne Rhein- reicht ein Fahrtenbuch. Dieses wird nur vom Schiffsführer geführt. Eine Ausstellung bei einer Behörde ist nicht notwendig.

Bescheinigung Ersthelfer / Atemschutzgeräteträger

Nach Vorlage anerkannter Lehrgänge, wird vom WSA eine Bescheinigung als Ersthelfer oder Atemschutzgeräteträger ausgestellt. Für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt die Gebühr 16,00 €.