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WSA Neckar

Wer nicht gerade von Berufs wegen als Schiffer auf den Binnengewässern Deutschlands unterwegs ist, dem ist in der Regel ein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt eher unbekannt.
Üblicherweise kommen Sie als Bürger erst dann mit einem solchen Amt in Berührung, wenn Sie ein Kennzeichen für Ihr Boot benötigen, eine Anlage im oder am Neckar errichten möchten oder wenn für eine Veranstaltung auf dem Neckar eine Genehmigung oder Erlaubnis einzuholen ist.

Bekannter sind Ihnen mit Sicherheit unsere Betriebswege entlang des Neckars, welche immer wieder gerne zu Fuß oder per Rad zur Erholung genutzt werden. Das WSA Neckar betreut den Neckar mit seinen beiden Ufern auf ca. 201 Kilometern Länge zwischen Mannheim und Plochingen.

Eigentümerpflichten


Gemäß Artikel 89 Abs. 1 u. 2 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der ehemaligen Reichswasserstraßen. Diese sind im wesentlichen die heutigen Bundeswasserstraßen. Mit der Eigentumsübertragung der Reichswasserstraßen obliegen dem Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen alle Eigentümerpflichten, wie z.B.: die Unterhaltung, Wartung, Verwaltung der Wasserstraßen und deren Anlagen sowie die Verkehrssicherung im privatrechtlichen Sinne.
Dies beinhaltet den größten und kostenintensivsten Teil der Tätigkeiten des WSA. Das Betreiben und die Instandhaltung der baulichen Anlagen (u.a. Flussstrecke, Schleusen und Wehre) ist aufgrund des Alters der Anlagen eine immer wiederkehrende und nahezu unendliche Aufgabe.
Verschiedenste Leistungen für Berufs- und Sportschifffahrt, Hochwasserschutz, Wassernutzung, usw. sind hierfür zu erbringen. Wie das Personal des WSA Stuttgart dies leistet und auch Ihnen in Sachen "Neckar" weiterhelfen kann, wird auf den nächsten Seiten dargestellt.

Dienstflagge Dienstflagge Quelle: WSV


Strom- und Schifffahrtspolizei

Darüber hinaus nimmt der Bund Aufgaben der See- und Binnenschifffahrt war, die ihm durch Gesetz übertragen werden. Diese Aufgaben sind hauptsächlich Aufgaben des öffentlichen Rechts und werden dem Bund durch das Binnenschifffahrts-Aufgaben Gesetz, das Seeaufgabengesetz und dem Wasserstraßengesetz übertragen.
Die schifffahrtspolizeilichen Aufgaben des Bundes basieren auf §1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
Zusammengefasst sind die schifffahrtspolizeilichen Aufgaben die

  • Förderung der Schifffahrt
  • Gefahrenabwehr (Schifffahrtspolizei)
  • Schiffseichung / Schiffsvermessung
  • Bescheinigung über Bau, Ausrüstung, Besatzung und Betrieb der Schiffe (Schiffsatteste)
    und die Ausstellung von Befähigungszeugnissen (Patente / Führerscheine)
  • Sicherheit der Personen an Bord
  • Erlaubnis zur Fahrt auf den Bundeswasserstraßen z.B. für ausländische Schiffe (Kabotage)


Die strompolizeilichen Aufgaben des Bundes sind in §24-WaStrG wie folgt beschrieben:

"(1) Die Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes haben die Aufgabe, zur Gefahrenabwehr Maßnahmen zu treffen, die nötig sind, um die Bundeswasserstraße in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand zu erhalten (Strompolizei)".

Hierunter ist die Wasserstraßenüberwachung zur Vermeidung und ggf. Beseitigung von Schifffahrtshindernissen im weitesten Sinn zu verstehen.

Wehr Beihingen Wehr Beihingen Quelle: wb.foto00